Vorranggebiet Windenergie W-17 „Tellerberg“

17.06.26

Vorranggebiet Windenergie W-17 „Tellerberg“

Ein Thema, das uns alle betrifft

 

Im Bereich Steinbach-Hallenberg / Schwarza ist im aktuellen Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen das Vorranggebiet Windenergie W-17 „Tellerberg“ vorgesehen. Dieses Gebiet liegt in räumlicher Nähe zum Ortsteil Viernau und betrifft damit nicht nur abstrakte Planungen auf dem Papier, sondern unsere Heimat, unsere Wälder, unsere Landschaft und unsere Bürgerinnen und Bürger.

Die Wählergemeinschaft Haselgrund möchte frühzeitig informieren, Fragen stellen und Transparenz schaffen. Uns geht es dabei nicht um vorschnelle Stimmungsmache, sondern um einen klaren und offenen Umgang mit einem Thema, das langfristige Auswirkungen auf unsere Stadt und unsere Ortsteile haben kann.

 

Einwohnerversammlung

24.06.2026 | 19:00 Uhr | Sporthalle Viernau

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen lädt der Bürgermeister der Stadt Steinbach-Hallenberg alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie der Ortsteile zu einer Einwohnerversammlung ein.

 

Im Mittelpunkt steht die im Entwurf vorgesehene Ausweisung des Windvorranggebietes W-17 „Tellerberg“ im Bereich Viernau – Schwarza.

 

Die Versammlung findet am Mittwoch, dem 24.06.2026, um 19:00 Uhr in der Sporthalle Viernau statt.

 

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich über den aktuellen Stand zu informieren.

 

Was beinhaltet das Vorranggebiet Windenergie W-17 „Tellerberg“?

Im aktuellen Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen ist im Bereich Steinbach-Hallenberg / Schwarza das Vorranggebiet Windenergie W-17 „Tellerberg“ vorgesehen. Das Gebiet liegt in räumlicher Nähe zum Ortsteil Viernau und könnte künftig grundsätzlich für Windenergieanlagen genutzt werden.

Wichtig ist: Es handelt sich derzeit noch nicht um eine Genehmigung konkreter Windräder. Es geht zunächst um die planerische Ausweisung einer Fläche, auf der später Windenergieanlagen beantragt werden könnten.

Das geplante Vorranggebiet umfasst rund 238 Hektar und liegt vollständig im Wald sowie im Naturpark „Thüringer Wald“. Laut den Planungsunterlagen gibt es dort bisher keine vorhandenen oder genehmigten Windenergieanlagen und auch noch keine bekannten konkreten Betreiber- oder Projektierer Interessen.

Für Viernau ist besonders wichtig, dass das Gebiet nur durch einen Abstand von 1.000 Metern zu den Wohn- und Mischgebieten des Ortsteils abgegrenzt wird. Außerdem befinden sich laut Unterlagen mehrere Gebäude beziehungsweise Einzelhäuser im Außenbereich innerhalb oder nahe des Gebietes. Deren genaue Nutzung ist dem Plangeber bisher nicht bekannt und müsste noch geprüft werden.

Weitere betroffene Themen sind unter anderem Wald, Naturpark, Landschaftsbild, Dolmar-Blickbeziehungen, Wege, Zufahrten, Brandschutz, mögliche Belastungen während der Bauphase sowie die Frage, wie Stadt, Ortsteile und Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden.

 

Vorranggebiet Windenergie W-17 „Tellerberg“

 

Die Wählergemeinschaft Haselgrund setzt sich dafür ein, dass dieses Thema frühzeitig, offen und sachlich behandelt wird. Bevor Entscheidungen getroffen oder Stellungnahmen abgegeben werden, müssen alle relevanten Informationen auf den Tisch.

Es betrifft unsere Heimat, unsere Landschaft und unsere Zukunft – deshalb ist eine breite Bürgerinformation wichtig.

Die vollständigen Originalunterlagen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen können direkt bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen eingesehen werden.

Dort finden sich die offiziellen Planungsunterlagen, Karten und Begründungen zum Thema Vorranggebiete Windenergie.
Zur Originalquelle

 

Bürgerinitiativen im Landkreis

Bürgerinnen und Bürger, die mit den Planungen im 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen nicht einverstanden sind oder Hinweise, Bedenken und Anregungen einbringen möchten, können ihre Stellungnahme noch bis zum 20.07.2026 einreichen.

Hilfreich ist hierbei der Bürger-Beteiligungsassistent auf der Internetseite www.wirliebenthueringen.de. Dort können Stellungnahmen vorbereitet und auf das jeweilige Windvorranggebiet bezogen formuliert werden.

Bereits gegründete Initiativen und weitere Informationsangebote zum Thema Windvorranggebiete in unserer Region finden sie hier.

Herr René Kellermann hat uns einen möglichen Ausblick in die Zukunft zugespielt.

 

Klare Haltung zum geplanten Windvorranggebiet W-17 „Tellerberg“

Der Ortsteilbürgermeister von Viernau und Stadtrat, Gregor Kleinschmidt sowie Stadträtin Monique Avemarg, distanziert sich klar von der geplanten Ausweisung des Windvorranggebietes W-17 „Tellerberg“ und befürwortet den Bau von Windenergieanlagen in diesem Bereich nicht.

Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit einer nachhaltigen Energieversorgung dürfen die möglichen Folgen für die Ortschaft, die Landschaft, den Wald und die Lebensqualität der Menschen vor Ort nicht außer Acht gelassen werden.

Der Bereich um Viernau ist mehr als eine Fläche auf einer Karte. Er ist Heimat, Erholungsraum, Naturraum und Teil der gewachsenen Ortsidentität. Eingriffe dieser Größenordnung verändern das Landschaftsbild dauerhaft und können aus seiner Sicht nicht einfach durch finanzielle Beteiligungen oder Ausgleichsmaßnahmen aufgewogen werden.

„Keine Ausgleichsmaßnahme der Welt macht verlorene Lebensqualität wieder gut.“ Gregor Kleinschmidt

Gregor Kleinschmidt setzt sich deshalb dafür ein, dass die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen, die Auswirkungen umfassend geprüft und die Interessen der Ortschaft Viernau klar vertreten werden.

 

Haben Sie Fragen, Hinweise oder Anregungen zum Thema?

Dann schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.